Die Heizkostenverordnung schreibt für Gebäude, die von mehreren Mietern genutzt werden (größtenteils Wohn- und Geschäftshäuser), die verbrauchsabhängige Abrechnung der
Heizkosten vor. Dies betrifft sowohl die Kosten für die Raumheizung als auch für die
Warmwasserbereitung.
In den meisten Bundesländern ist auch die verbrauchsabhängige Abrechnung des Kalt-/ Wasserverbrauchs vorgeschrieben.
WKE bietet Ihnen komplette
Dienstleistungspakete zur Abrechnung der Heiz- und
Wasserkosten:
• Vermietung und Verkauf von Zählern für Wärme und Wasser
• jährliche Ablesung der Zähler
• Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Betriebs- und Nebenkosten)
• Austausch der Zähler nach Ablauf der
gesetzlichen Eichfrist