Mess- / Abrechnungsdienstleistung

Die Heizkostenverordnung schreibt für Gebäude, die von mehreren Mietern genutzt werden (größtenteils Wohn- und Geschäftshäuser), die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten vor. Dies betrifft sowohl die Kosten für die Raumheizung als auch für die Warmwasserbereitung.


In den meisten Bundesländern ist auch die verbrauchsabhängige Abrechnung des Kalt-/ Wasserverbrauchs vorgeschrieben.

WKE bietet Ihnen komplette Dienstleistungspakete zur Abrechnung der Heiz- und Wasserkosten:


• Vermietung und Verkauf von Zählern für Wärme und Wasser

• jährliche Ablesung der Zähler

• Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Betriebs- und Nebenkosten)

• Austausch der Zähler nach Ablauf der gesetzlichen Eichfrist